Rechtsprechung
OVG Sachsen-Anhalt, 02.11.2011 - 1 L 144/11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 26 BeamtStG
Vorläufiger Rechtsschutz eines Beamten gegen seine Umsetzung - REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Vorläufiger Rechtsschutz eines Beamten gegen seine Umsetzung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BeamtStG § 26; LBG § 45 LSA
Vorläufiger Rechtsschutz eines Beamten gegen seine Umsetzung unter Geltendmachung gesundheitlicher Gründe - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Vorläufiger Rechtsschutz eines Beamten gegen seine Umsetzung unter Geltendmachung gesundheitlicher Gründe
Verfahrensgang
- VG Halle, 12.09.2011 - 5 B 158/11
- OVG Sachsen-Anhalt, 02.11.2011 - 1 L 144/11
- OVG Sachsen-Anhalt, 02.11.2011 - 1 M 144/11
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 13.05.1987 - 6 C 32.85
Wehrrecht - Berufssoldat - Dienstpflicht - Disziplinarverfahren
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.11.2011 - 1 L 144/11
Im Übrigen hat ein Beamter keinen Anspruch darauf hat, befördert oder in ähnlicher Weise beruflich gefördert zu werden ( BVerwG, Urteil vom 13. Mai 1987 - 6 C 32.85 -, Buchholz 236.1 § 31 SG Nr. 21 [m. w. N.] ). - OVG Sachsen-Anhalt, 05.01.2007 - 1 M 1/07
Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.11.2011 - 1 L 144/11
Überwiegende Erfolgsaussichten in der Hauptsache bestehen hingegen nur dann, wenn der geltend gemachte Anspruch mit größter Wahrscheinlichkeit begründet ist und aller Voraussicht nach auch im Hauptsacheverfahren bestätigt werden wird ( vgl.: OVG LSA, Beschluss vom 5. Januar 2007 - 1 M 1/07 -, juris [m. w. N.] ). - OVG Niedersachsen, 15.03.2007 - 5 ME 295/06
"Abordnung" von der Polizeihubschrauberstaffel Niedersachsen zum Polizeiamt für …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.11.2011 - 1 L 144/11
Vorliegend kann dahinstehen, ob dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gemäß § 123 Abs. 1 VwGO schon deshalb der Erfolg versagt bleibt, weil die Antragstellerin entgegen § 78 Abs. 1 Nr. 1 VwGO ihre die Umsetzung anordnende Dienstbehörde und nicht das Land Sachsen-Anhalt in Anspruch nimmt ( vgl. hierzu: OVG Niedersachsen, Beschluss vom 15. März 2007 - 5 ME 295/06 -, juris ).
- OVG Sachsen-Anhalt, 03.04.2007 - 2 M 53/07
Vollstreckung eines Leistungsbescheides
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.11.2011 - 1 L 144/11
Mit dem bloßen Geltendmachen von Verfahrensfehlern kann eine Beschwerde im vorläufigen Rechtsschutzverfahren nämlich nicht erfolgreich geführt werden, da es vielmehr allein darauf ankommt, ob die Beschwerde in der Sache begründet ist ( OVG LSA, Beschluss vom 20. Juni 2011 - 1 M 73/11 -, Beschluss vom 3. April 2007 - 2 M 53/07 -, juris [m. w. N.] ). - OVG Sachsen-Anhalt, 27.04.2009 - 1 M 42/09
Zur Rückumsetzung eines Beamten bei fehlender Zustimmung des Personalrates
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.11.2011 - 1 L 144/11
Mit der organisatorischen Ermessensfreiheit des Dienstherrn bei Umsetzungen korrespondiert das Fehlen eines Anspruches des Beamten auf unveränderte und ungeschmälerte Ausübung des ihm übertragenen konkreten Amtes im funktionellen Sinne ( OVG LSA, Beschluss vom 27. April 2009 - 1 M 42/09 -, juris [m. w. N.] ). - OVG Sachsen-Anhalt, 15.05.2006 - 1 M 84/06
Zum Anspruch auf Beförderung und zur Besetzung der Stelle eines Schulleiters
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.11.2011 - 1 L 144/11
Beschäftigte im öffentlichen Dienst haben nämlich bereits unabhängig von der Art des Beschäftigungsverhältnisses grundsätzlich keinen Anspruch darauf, dass ihnen bestimmte Aufgaben übertragen oder übertragene Aufgaben nicht wieder entzogen werden; Beamte wie Angestellte sind prinzipiell aus jedem sachlichen Grund umsetzbar ( OVG LSA, Beschluss vom 15. Mai 2006 - 1 M 84/06 -, juris [m. w. N.] ). - OVG Sachsen-Anhalt, 16.02.2011 - 1 M 9/11
Eilantrag gegen die Entlassung des Landesbeauftragten für die Unterlagen des …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.11.2011 - 1 L 144/11
Einer Klärung des Sachverhaltes mittels einer Beweisaufnahme bedarf es dem Zweck des Eilverfahrens entsprechend jedenfalls regelmäßig nicht ( vgl.: OVG LSA, Beschluss vom 16. Februar 2011 - 1 M 9/11 -, juris [m. w. N.] ).